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Anzeigen und Buchen von Fortbildungsveranstaltungen |
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Die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz veröffentlicht zusammen mit der Landesärztekammer und allen Bezirksärztekammern des Landes Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Veranstaltungskalender im Internet.
Über diesen Online-Veranstaltungskalender können sie im Online-Veranstaltungskalender der Akademie sowie im landesweiten Online-Veranstaltungskalender Veranstaltungen suchen und sich zur Teilnahme anmelden.
Zum Online-Veranstaltungskalender der Akademie
Zum landesweiten Online-Veranstaltungskalender
Ein Angebot der Bundesärztekammer für Ärztinnen und Ärzte zur bundesweiten Fortbildungssuche: Bundesweite Fortbildungssuche
Sie haben noch Fragen?
Wenden Sie sich direkt an uns.
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80-h-Kurs Klinische Akut- und Notfallmedizin
Neue Präsenzzeiten (Do-Sa): 11.-13. März 2021 sowie 15.-17. Januar 2021
Hinweis Terminverschiebung als .pdf Dokument
Inhaltsübersicht als .pdf Dokument
Anmeldeformular als .pdf Dokument
Link zur Onlineanmeldung
Telefonische Information unter: 06131 - 284 38 13
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Hinweise zur strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene (AKTUELL) |
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Zur Verbesserung der Hygienesituation in medizinischen Einrichtungen hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz neue rechtliche Grundlagen erlassen. Einzelheiten regeln die Hygiene-Verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Für Rheinland-Pfalz gilt die Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 17.02.2012. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den zuständigen Fachgesellschaften und der KRINKO im November 2011 ein Fortbildungscurriculum „Krankenhaushygiene“ verabschiedet. Das Curriculum ist von der rheinland-pfälzischen Landesärztekammer anerkannt.
Details zu den Voraussetzungen zur Teilnahme und zum Inhalt des Curriculums als auch zur Landesverordnung können den beiliegenden PDF-Dateien entnommen werden.
Das Curriculum gliedert sich in 6 Blöcke. Block I ist der Grundkurs und gleichzeitig die Voraussetzung, um im Krankenhaus als „Hygienebeauftragter Arzt/in“ tätig zu werden. Werden daran anschließend die Blöcke II-VI absolviert zusammen mit einer Supervision als auch der Ableistung von Hospitationen.
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz bietet derzeit das Modul I an folgendem Termin an:
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Modul I: |
Grundkurs, gleichzeitig auch Modul I für die Qualifizierung zum
Hygienebeauftragten Arzt (40h)
10.-14. Februar 2020 |
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Kursleitung: |
Univ.-Prof. Dr. Dr. B. Jansen, Dr. M. Kohnen
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Ort: |
Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz
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Unkostenbeitrag: |
865,-- €
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Die Veranstaltung ist mit 41 Fortbildungspunkten anerkannt.
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Sind Module des Curriculums in anderen Bundesländern absolviert worden, werden diese in Rheinland-Pfalz von der Landesärztekammer anerkannt, sofern diese entsprechend der Vorgabe der Bundesärztekammer vom November 2011 durchgeführt wurden und die jeweilige Veranstaltung durch die zugehörige Ärztekammer anerkannt worden ist.
Supervision:
Folgende Supervisoren sind in Rheinland-Pfalz von der Landesärztekammer anerkannt:
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Hospitationen:
Die geforderten Hospitationen in Krankenhäusern (Klinikhygiene), krankenhaushygienischen Laboren und Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind selbstständig zu organisieren. Sie können in Rheinland-Pfalz, aber grundsätzlich auch in anderen Bundesländern absolviert werden. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen das Aufgabenspektrum abdecken und über das Fachpersonal verfügen, die das Erlernen der geforderten Inhalte der Hospitation ermöglichen.
Für ein Krankenhaus wäre das als erfüllt anzusehen, wenn die Hospitation in einem Team unter Leitung eines fest angestellten Krankenhaushygienikers oder Krankenhaushygienikerin stattfindet (d.h. Fachärztin oder Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder hat eine von einer Landesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene erworben oder hat bereits eine von einer Landesärztekammer anerkannte strukturierte curriculare Fortbildung zur Krankenhaushygienikerin oder zum Krankenhaushygieniker erfolgreich absolviert).
Für das Gesundheitsamt wäre das erfüllt, wenn die Leitung ein/e Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen hat. Das ist der Kammer auf dem Zeugnis über die Hospitation im Gesundheitsamt neben den vermittelten Inhalten nachzuweisen. Für ein krankenhaushygienisches Labor ist als erfüllt anzusehen, wenn dort unter Leitung eines Facharztes oder einer Fachärztin regelmäßig Untersuchungsverfahren für die hygienisch-mikrobiologische Untersuchung von krankenhaushygienisch relevanten Bereichen durchgeführt werden. Über die Hospitation muss ein Zeugnis ausgestellt und der Landesärztekammer vorlegt werden, aus dem die Qualifikation
der Einrichtung und die vermittelten Inhalte hervor gehen. Im Übrigen entscheidet die Landesärztekammer.
Ergänzend weisen wir auf die von der Bundesärztekammer formulierten zusätzlichen Rahmenbedingungen für die strukturierte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“ hin, die die weiteren Teilnahmevoraussetzungen regeln.
Download:
Curriculum Krankenhaushygiene
Verordnung
Ergänzende Rahmenbedingungen
Hospitationen
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copyright © 2010
Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz,
letzte Aktualisierung: 09.10.2019 |
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